MiEGA – Moleküle im Energiesystem

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BDEW hat Markenfamilie Gas an neue gesetzliche Anforderungen angepasst

EmpCo-Richtlinie - Markenfamilie überprüft und gezielt angepasst

Der BDEW bietet seit vielen Jahren das Portfolio der Markenfamilie Gas mit den Energieträgermarken zu Erdgas, Biogas und Wasserstoff an. Anlässlich der verschärften Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen durch die Umsetzung der europäischen EmpCo-Richtlinie in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind diese überprüft und gezielt angepasst worden. Mitgliedsunternehmen erhalten damit auch künftig kostenfrei ein rechtlich geprüftes und praxistaugliches Markenangebot mit klaren Regeln für eine einheitliche Kommunikation. 

 

Am 27. September 2026 treten die neuen Regelungen des UWG zur Umsetzung der europäischen EmpCo-Richtlinie in Kraft. Damit steigen die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in Werbung, Kommunikation und Markenführung deutlich. Umweltbezogene Aussagen müssen eindeutig, nachvollziehbar und belegbar sein. Auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln wird stärker reguliert. 

Vor diesem Hintergrund hat der BDEW die bestehende Markenfamilie Gas gemeinsam mit einer Markenkanzlei und einer Markenagentur überprüft und überarbeitet. Ziel war es, die Energieträgermarken gezielt an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen, ohne ihre bewährte Grundidee aufzugeben. 

Erfolgte Anpassungen im Überblick 

 

Die Marke „erdgas“ wurde gestalterisch überarbeitet. Farbgebung und Bildzeichen wurden angepasst, um einen unmittelbaren Umweltbezug zu vermeiden. Die Marke „biogas“ kann in ihrer bisherigen Grundgestaltung weitergeführt werden. Voraussetzung ist, dass das damit gekennzeichnete Biogas unter den rechtlich definierten Bedingungen hergestellt wurde und dies entsprechend nachweisbar ist. 

 

Für den Energieträger Wasserstoff stehen künftig drei differenzierte Varianten zur Verfügung: für Wasserstoff aus erneuerbarer Erzeugung, für kohlenstoffarm erzeugten Wasserstoff sowie für Wasserstoff im Allgemeinen. Die allgemeine Variante ist dann zu nutzen, wenn grundsätzlich zu Wasserstoff kommuniziert wird und nicht dezidiert eine bestimmte Wasserstofferzeugungsart adressiert wird. 

 

 

Klare Orientierung für Mitgliedsunternehmen

Mit der Überarbeitung erhalten BDEW-Mitgliedsunternehmen auf www.gas-marken.de nach einer kostenlosen Registrierung neben den neuen Logodateien auch ein aktualisiertes Corporate-Design-Manual und angepasste Nutzungsbedingungen. Sie zeigen, welche Markenvariante für welchen Anwendungsfall vorgesehen ist und welche Anforderungen bei ihrer Nutzung zu beachten sind. 

 

Wichtig bleibt insbesondere bei der Verwendung auf Produktebene: Die mit einer Bezeichnung oder Darstellung verbundenen Aussagen müssen für das konkret gekennzeichnete Produkt zutreffen und nachvollziehbar belegt werden können. 

 

Markenfamilie für die Energiewelt von heute und morgen 

 

Erdgas, Biogas und Wasserstoff sind zentrale Bestandteile der Energieversorgung und ihrer Transformation. Seit vielen Jahren unterstützt die Markenfamilie Gas eine wiedererkennbare Kommunikation gegenüber Kundinnen und Kunden, Politik und Öffentlichkeit. 

 

Mit der aktuellen Anpassung wird dieses Angebot unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen fortgeführt. Die überarbeitete Markenfamilie schafft Orientierung und gibt Mitgliedsunternehmen eine praxistaugliche Grundlage für ihre eigene Kommunikation. 

Die neuen Markendaten, das aktualisierte Corporate-Design-Manual und die Nutzungsbedingungen stehen unter www.gas-marken.de zur Verfügung. 

Bildnachweis: BDEW 2026

Dr. Georg Stamatelopoulos ist seit März 2024 Vorstandsvorsitzender der EnBW. Bereits seit 2021 gehört er dem Vorstand des Energieunternehmens an und verantwortete zunächst die nachhaltige Erzeugungsinfrastruktur.
Der BDEW bietet seit vielen Jahren das Portfolio der Markenfamilie Gas mit den Energieträgermarken zu Erdgas, Biogas und Wasserstoff an.
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